Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Beschäftigte, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen verrichten haben Anspruch auf ein Angebot ihres Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherren für eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese umfasst eine Beratung, gegebenenfalls eine Untersuchung des Blutes und eine Impfung gegen Hepatitis A und/oder B.