Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Beschäftigte, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen verrichten haben Anspruch auf ein Angebot ihres Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherren für eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese umfasst eine Beratung, gegebenenfalls eine Untersuchung des Blutes und eine Impfung gegen Hepatitis A und/oder B.  

Hepatitis A, B, C

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wie beispielsweise Blut und weiteren Körperflüssigkeiten besteht die potentielle Gefahr der Ansteckung mit den infektiösen Leberentzündungen Hepatitis A, B und C.

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