Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

 

Internet, Computer und sonstige Bildschirmgeräte sind bei fortschreitendem digitalen Wandel in unserer Gesellschaft an fast keinem Arbeitsplatz mehr wegzudenken. Neben der Arbeitsplatzergonomie spielen dabei die Augen eine zentrale Rolle für das Wohlbefinden. Bereits leichte Sehschwäche kann bei längerer Bildschirmarbeit das Wohlbefinden merklich beeinflussen. Zur frühzeitigen Erkennung und Behebung solcher Beeinträchtigungen muss der Arbeitgeber bzw. Dienstherr den Beschäftigten auf Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ein Vorsorgeangebot mit Beratung und einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten.

FAQ

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt u.a. auch die Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber bzw. Dienstherr den Beschäftigten regelmäßig anbieten. Die Betroffenen können jedoch frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht. Die Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens und ist in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 14.1 beschrieben. Beratung und Untersuchung werden bei Lehrkräften und Landesbediensteten des schulischen und außerschulischen Bereiches in Baden-Württemberg durch die BAD durchgeführt.

Zwei Frauen führen ein Sehtest durch

Unabhängig von der flächendeckenden Umsetzung der Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeit besteht für Beschäftigte die Möglichkeit, sich bei aktuellem Beratungsbedarf zur Bildschirmarbeit (z.B. wegen vorhandener Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz) durch einen Betriebsarzt/ eine Betriebsärztin der BAD beraten zu lassen.

Grundsätzlich tragen Sie als Brillenträger an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben (Universalbrille). Wenn jedoch die Anpassungsfähigkeit Ihrer Augen an die Sehabstände in der Nähe abnimmt – typischerweise mit zunehmendem Alter – und Ihre Universalbrille ggf. auch nach Anpassung der Gläserstärken nicht mehr ausreicht, hilft eine speziell für den Arbeitsplatz konzipierte Brille. Diese unterstützt Sie bei Ihren konkreten Sehaufgaben am Arbeitsplatz. Die Kosten für die spezielle Sehhilfe, die ausschließlich für Ihre Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz bestimmt ist, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang.

Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

Die Angebotsvorsorge Bildschirmtätigkeit beim Betriebsarzt ersetzt keine Augenarztbesuche aus arbeitsplatzunabhängigen Anlässen (z.B. erforderliche Brillenneuverordnung, Gläserstärkekorrekturen vorhandener Universalbrillen, Augeninnendruckmessung, weitere ophthalmologische Gründe). Betriebsärztliche Beratung/Untersuchung wegen ausschließlicher Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ist nicht erforderlich, wenn deren Notwendigkeit durch einen Augenarzt bereits bei einem persönlichen Konsultationsanlass festgestellt und bestätigt wurde. Eine alleinige Bescheinigung durch einen Augenoptiker ist nicht ausreichend für die Beantragung der Kostenerstattung.

Frau fasst sich an die Brille

Bei weiteren Fragen zur Abrechnung und Kostenerstattung Ihrer Bildschirmarbeitsplatzbrille wenden Sie sich bitte an den Bereich Arbeitsschutz in Abteilung 7 Ihres zuständigen Regierungspräsidiums. Für den außerschulischen Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre Dienststellenverwaltung.

Die Angebotsvorsorge Bildschirmtätigkeit beim Betriebsarzt bietet die Möglichkeit, sich neben ergonomischen Fragestellungen zum Bildschirmarbeitsplatz auch zur Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe beraten zu lassen, wenn trotz angepasster Universalbrille(n) Beschwerden im Arbeitsplatzkontext vorliegen. Zu beachten sind dabei neben der allgemeinen Bildschirmarbeitsplatzergonomie unter anderem die Entfernung zum Monitor, zur Tastatur, zu den Arbeitsunterlagen und falls gegeben zum Publikumsverkehr. Als Ergebnis der betriebsärztlichen Beratung mit Sehtest bei der Angebotsvorsorge könnte neben Empfehlungen zur verbesserten Arbeitsplatzergonomie auch die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille festgestellt werden.

Für den betriebsärztlichen Vorsorgetermin füllen Sie bitte den zum Download angebotenen Fragebogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit aus (Hinweis: Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig, erleichtert aber die Beratung und die Zusendung der erforderlichen Bescheinigungen).

Bitte bringen Sie zum Bildschirmvorsorgetermin den Fragebogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit sowie alle von Ihnen verwendeten Sehhilfen, evtl. vorhandenen Brillenpass (Kopie) oder evtl. vorhandenen Augenarztbefund (Kopie) mit.

Bei Teilnahme an einem Gruppentermin (nur bei termindurchführenden Schulen oder Clusterschulen) bitten wir um Beachtung des kommunizierten Organisationsablaufes.

Ein erforderlicher Einzeltermin zur Bildschirmvorsorge aus aktuellem Anlass kann im nächstgelegenen -Gesundheitszentrum über das Kontaktformular unter dem Button „Einzel-Vorsorge“ veranlasst werden .

Bitte beachten Sie bei einer Brillenbestellung in Abstimmung mit Ihrem Augenoptiker die möglichen Ausstattungsmerkmale für Zuzahlungsfreiheit auf Grundlage der bestehenden Vereinbarung zur Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Südwestdeutschem Augenoptikerverband (SWAV). Eine Übersicht aller beteiligten Vertragspartner finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zur Abrechnung und Kostenerstattung Ihrer Bildschirmarbeitsplatzbrille wenden Sie sich bitte an den Bereich Arbeitsschutz in Abteilung 7 Ihres zuständigen Regierungspräsidiums. Für den außerschulischen Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre Dienststellenleitung.

Um allen Schulen die Möglichkeit einer Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten vor Ort zu ermöglichen, werden kleinere Schulen zusammengefasst und hierunter eine Schule ausgewählt, an der die Vorsorge für diese Schule dann stattfinden kann (sog. termindurchführende Schule). Die Schulleitung der termindurchführenden Schule muss einen Raum für die Vorsorge zur Verfügung stellen und diesen durch einen Aushang im Schulgebäude (s. Vorlage unter Hilfestellungen und ergänzende Unterlagen) kenntlich machen.

Um allen Schulen die Möglichkeit einer Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten vor Ort zu ermöglichen, werden kleinere Schulen zusammengefasst und hierunter eine Schule ausgewählt, an der die Vorsorge für all diese Schule dann stattfinden kann. Die Clusterschulen müssen für die Vorsorge an die definierte termindurchführende Schule gehen.

Alle im Kalenderjahr eingeplanten Schulen mit Link zur Anmeldung finden Sie in der Jahresübersicht.

Kontaktformular Einzelanfrage für eine Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten:

Bitte verwenden Sie dieses Formular für einen persönlichen betriebsärztlichen Beratungswunsch (z. B. wegen aktueller Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz) für eine Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Sie können dieses Formular auch nutzen, wenn Sie an der Vorsorge vor Ort an Ihrer Schule nicht teilnehmen konnten oder der Termin vor Ort mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden konnte.

Das Kontaktformular wird an den zuständigen Betriebsarzt im für Sie wohnort-/ dienstortnahen Gesundheitszentrum gesendet.
Bitte informieren Sie uns über den Kontakt Kundenkoordination, falls Ihre Schule/Dienststelle nicht aufgeführt ist.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns auf elektronischem Weg keine unverschlüsselten vertraulichen Informationen oder medizinischen Unterlagen wie Atteste oder Laborbefunde! Bei Bedarf vereinbaren wir einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. verschlüsselte E-Mail, Telefon, Fax, Postweg) sowohl für Ihren als auch unseren Kommunikationsanlass.

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