Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein festgeschriebenes Recht der Beschäftigten.
Sie dient dazu arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Zusätzlich leistet sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und führt zur Fortentwicklung des Gesundheitsschutzes.
Als gesetzliche Grundlage dient die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung ArbMedVV. In Ihrem Anhang werden alle möglichen Anlässe zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gelistet. Welche Vorsorge bei welcher Lehrkraft benötigt wird, ist abhängig von der jeweils ausgeübten Tätigkeit und muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Man unterscheidet bei den Vorsorgen zwischen Angebots- und Pflicht- und Wunschvorsorgen.
Zusätzlich gibt es Eignungsuntersuchungen, auf deren Durchführung der Arbeitgeber bestehen kann.