Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein festgeschriebenes Recht der Beschäftigten.
Sie dient dazu arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Zusätzlich leistet sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und führt zur Fortentwicklung des Gesundheitsschutzes.

Als gesetzliche Grundlage dient die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung ArbMedVV.  In Ihrem Anhang werden alle möglichen Anlässe zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gelistet. Welche Vorsorge bei welcher Lehrkraft benötigt wird, ist abhängig von der jeweils ausgeübten Tätigkeit und muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Man unterscheidet bei den Vorsorgen zwischen Angebots- und Pflicht- und Wunschvorsorgen.

Zusätzlich gibt es Eignungsuntersuchungen, auf deren Durchführung der Arbeitgeber bestehen kann.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Beschäftigte mit Bildschirmtätigkeit haben Anspruch auf ein Angebot ihres Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn für eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Dies umfasst Beratung und eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Beschäftigte, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen verrichten haben Anspruch auf ein Angebot ihres Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherren für eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese umfasst eine Beratung und gegebenenfalls eine Untersuchung.

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