Personengruppe mit Sicherheitshelmen

Sicherheitstechnik

Die sicherheitstechnische Beratung ist ein wichtiger Baustein der Arbeitsschutzorganisation und beinhaltet die Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen, Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und die Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA).

Diese Beratungsleistungen werden durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BAD im Hinblick auf die folgenden allgemeinen Aufgaben durchgeführt.

  • Beratung der Schulleitung, Lehrkräfte und der Landesbediensteten zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei der Unfallverhütung, bei der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen, bei der Umsetzung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsorganisation, bei der Umsetzung zur Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie der Auswahl und der Erprobung persönlicher Schutzausrüstung
  • Beratung zu Schulgebäude und Schuleinrichtung (Verhandlungsgegenstand zwischen Schulleitung und Sachkostenträger). Hierbei ist die Zuständigkeit des Sachkostenträgers für den Bau und die Ausstattung der Schule zu berücksichtigen
  • Beratung zur Dienststellenliegenschaft des außerschulischen Bereichs und deren Ausstattung.
  • Begehung der Arbeitsplätze und Beobachtung von Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) unter Einbringung sicherheitstechnischer Kompetenz
Älterer Mann zeigt jüngerem Mann die Sicherheitshinweise

Praktische Tätigkeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind beispielsweise:

Stolperfalle durch Kabelsalat auf dem Fußboden
  • Beratung zur Umsetzung der Arbeitsschutzorganisation im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Lehrkräfte und Landesbediensteten, Aushänge zum Brandschutz und zur Ersten Hilfe, Maßnahmen für schutzbedürftige Personengruppen, Bestellung Sicherheitsbeauftragte im außerschulischen Bereich, Bestellung Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich, Bereitstellung Persönliche Schutzausrüstung, Betriebsanweisungen, Notfallorganisation, Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
  • Beratung zu sicheren Verkehrs- und Fluchtwegen im Hinblick auf Fluchtweglängen und -breiten, Sammelplätze, Fluchtwegkennzeichnung, Stolperstellen, Glasflächen, Handläufe und Geländer, freie Passierbarkeit, Brandlasten, Flucht- und Rettungswegtüren, Freihaltung von Feuerwehrstellflächen und -zufahrten
  • Beratung zur Einhaltung von Prüfanforderungen an Arbeitsmittel im Hinblick auf Leitern und Tritte, Laborabzüge (Digestoren), Sicherheitsschränke, Feuerlöscher, sonstige Brandschutzeinrichtungen, Schultafeln, Elektrische Anlagen und Geräte

FAQ

Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Nach § 6 ArbSchG ist die Beurteilung zu dokumentieren. Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Ermittlung von Gefährdungen sowie deren Bedingungen, unter denen sie wirksam werden. Daraus abzuleitende Schutzmaßnahmen orientieren sich an den Beurteilungskriterien, Rechtsgrundlagen und Schutzzielen nach Stand von Wissenschaft und Technik.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, die Schul-/Dienststellenleitung und Lehrkräfte/Landesbedienstete zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei der Unfallverhütung, bei der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen, bei der Umsetzung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsorganisation, bei der Umsetzung zur Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie der Auswahl und der Erprobung persönlicher Schutzausrüstung zu beraten.

Außerdem berät und unterstützt sie bei der Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Durch Begehungen der Arbeitsplätze und Beobachtung von Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Schul-/Dienststellenleitung bei der Verbesserung von Verhältnis- und Verhaltensprävention.

Typische Themen beziehen sich auf die Beratung zur Umsetzung der Arbeitsschutzorganisation in Schulen und den Dienststellen des außerschulischen Bereichs, z.B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Lehrkräfte und Landesbediensteten, Aushänge zum Brandschutz und zur Ersten Hilfe, Maßnahmen für schutzbedürftige Personengruppen, Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich bzw. zum Sicherheitsbeauftragten, Bereitstellung Persönliche Schutzausrüstung, Betriebsanweisungen, Notfallorganisation, Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Beratung zu sicheren Verkehrs- und Fluchtwegen im Hinblick auf Fluchtweglängen und -breiten, Sammelplätze, Fluchtwegkennzeichnung, Stolperstellen, Glasflächen, Handläufe und Geländer, Brandlasten etc.

Die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit kann über das nachstehende Formular kontaktiert werden.

Schulbereich

Die Bestandsaufnahme der Begehungen wird in einem Protokoll dokumentiert. Dabei werden festgestellte Abweichungen, die in den Bereich des Schulträgers fallen, separat aufgeführt, jedoch ohne Maßnahmenvorschlag. Die den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers betreffenden Teile des Protokolls sollten diesem zur Umsetzung von Maßnahmen zugeleitet werden. Besteht weiterer Beratungsbedarf zur Umsetzung von Maßnahmen seitens des Schulträgers, kann auf dessen Anforderung eine Einbindung der BAD-Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Hierfür entstehende Kosten werden jedoch nicht vom Land übernommen.

Außerschulischer Bereich

Die Begehung wird inklusive aufgetretener Mängel in einem Protokoll (Begehungsbericht) dokumentiert. Die festgestellten und aufgeführten Mängel werden mit Maßnahmenvorschlägen ergänzt. Der Begehungsbericht wird der Dienststellenleitung in digitaler und bearbeitbarer Form zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit zur Behebung der Mängel obliegt der Dienststellenleitung.

Schulbereich

Die Verantwortung im Arbeitsschutz für den Schulbereich teilen sich die Schulleitung (für den inneren Schulbereich) und der Sachkostenträger (für den äußeren Schulbereich). Die Kooperation von Schulleitung und Sachkostenträger ermöglicht die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Beispiel Erste-Hilfe: Der Sachkostenträger sorgt für die Bereitstellung der Erste-Hilfe-Ausstattung. Die Schulleitung organisiert die Erste-Hilfe durch z.B. Organisation der Rettungskette und Ersthelfer.

Die Schulleitung ist somit zuständig für die Organisation und den sicheren Ablauf des Schulbetriebs und damit u. a. verantwortlich für organisatorische und personelle Regelungen.
Eine Handreichung zum Arbeitsschutz an Schulen finden Sie im Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung (Intranet) unter Personal /Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz / Arbeitsschutz im Schulbereich /Allgemeine Informationen.

Außerschulischer Bereich

Die Verantwortung im Arbeitsschutz für die Dienststellen des außerschulischen Bereichs obliegt der Dienststellenleitung. In Bezug auf die Ausstattung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.

Kontaktformular für weitere Fragen zur Sicherheitstechnik:

(Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu ASA-Sitzungen unter dem Formular ASA zu stellen sind)

Dieses Formular wird an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihrer Schule/ Dienststelle gesendet.

Bitte informieren Sie uns über den Kontakt Kundenkoordination, falls Ihre Schule/Dienststelle nicht aufgeführt ist.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns auf elektronischem Weg keine unverschlüsselten vertraulichen Informationen oder medizinischen Unterlagen wie Atteste oder Laborbefunde! Bei Bedarf vereinbaren wir einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. verschlüsselte E-Mail, Telefon, Fax, Postweg) sowohl für Ihren als auch unseren Kommunikationsanlass.

Postleitzahl der Schule/Dienststelle
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