Individuelle Schulungsangebote für Ihre Schule

Wenn Sie an Ihrer Schule eine Veranstaltung zur Gesundheitsförderung durchführen und dabei Angebote des BAD nutzen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst immer an die zuständige ZSL-Regionalstelle. Dort stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, die Sie bei der Planung, Antragstellung und Organisation beraten und unterstützen. Von diesen erhalten Sie auch alle notwendigen Unterlagen für die Antragstellung.

Kontaktdaten der Ansprechpersonen

Regionalstelle Stuttgart: Katja Kohler
Regionalstelle Schwäbisch Gmünd: Melanie Knoll
Regionalstelle Karlsruhe: Manuela Schwiebert 
Regionalstelle Mannheim: Tanja Neuthinger-Gärtner
Regionalstelle Freiburg: Stefanie Prinz 
Regionalstelle Tübingen: Thomas Friedrich 


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der ZSL-Regionalstellen.

Die individuellen Maßnahmen für das Kollegium Ihrer Schule können sowohl als Präsenzformat oder virtuell durchgeführt werden.

Nähere Informationen und Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen finden Sie in unserer aktuellen Broschüre: Gesundheitsmanagement für Schulen in Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie, dass wir das Portfolio unter den Anforderungen der steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG des Bundesfinanzministeriums angepasst haben. Alle Maßnahmen sind durch die zuständigen Hauptpersonalräte freigegeben. Für unsere angebotenen Maßnahmen gelten höchste Qualitätsstandards. Sie erfüllen im Hinblick auf Qualität, Zweck, Ziel und Zertifizierung die Voraussetzungen der §§ 20, 20a, 20b und 20c SGB V.

Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden FAQs.

Informationen und Ansätze für Schulleitungen und Lehrkräfte

Schulen und Bildungseinrichtungen sind auf die Gesundheit der Lehrkräfte, Erzieher*innen und Mitarbeiter*innen angewiesen. Sie stellen die mit Abstand wichtigste Wertschöpfung und auch Voraussetzung für den Erfolg unseres Bildungssystems dar. Entsprechend gilt, dass die Motivation, die Qualifikation und auch der gute Arbeitseinsatz des Mitarbeitenden, sprich: die Arbeitsfähigkeit, ein erhebliches Potential darstellt und als Grundlage erfolgreichen Handelns angesehen werden kann. Maßnahmen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement dienen dem Ausbau und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und sind daher eine systematische Investition in den Menschen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass Lehrkräfte zunehmend psychisch herausgefordert sind. Für ihre Arbeit ist der Kopf „das wichtigste Organ“. Als Ressourcen können hier vor allem die folgenden Aspekte genannt werden:

  • Werkzeuge zum Umgang mit Veränderungen
  • Werkzeuge zum Umgang mit ständiger psychischer und physischer Präsenz

Pädagogische Berufe sind dadurch gekennzeichnet, dass die Beschäftigten sich – auch bedingt durch die Dauerpräsenz – ständig auf verschiedenste Personen und Situationen einstellen müssen.

Werkzeuge zur Stressprävention und der Ausbau von Resilienzfaktoren stellen wichtige Ressourcen dar. Wie auch das Wissen um die richtige Erholung, denn vor allem in der Unterrichtszeit sind die Pausen zur Erholung oft zu kurz und führen zu eingeschränkten Rückstelleffekten.

Da das Streben nach Selbstwert ein Grundbedürfnis der Menschen ist, stellen sowohl die Anerkennung und die Wertschätzung im Umgang miteinander als auch die Unterstützung bei der Verarbeitung negativer Emotionen große Puffer dar.

Es gilt also im besten salutogenetischen Sinne das Repertoire der Bewältigungsstrategien für pädagogische Kräfte auszubauen und sie dabei zu unterstützen, gesund zu bleiben und die Herausforderungen zu meistern.

Wir bieten einen passgenauen und umfassenden Beratungsansatz und entsprechende Maßnahmenpakete zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und zur betrieblichen Gesundheitsförderung unter der besonderen Berücksichtigung der spezifischen Belastungen von Lehrkräften.

2.1 Unsere Ziele

Wir wollen Lehrkräfte und Schulleitungen in ihrer Arbeit unterstützen und bieten Lösungen zur Förderung, Stärkung und Sicherung Ihrer Gesundheit und dem Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen.

Unsere Maßnahmen sind so angelegt, dass sie sich nahtlos in die praktische Arbeit integrieren lassen. Sie verfolgen eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der alltäglichen Arbeit (Tätigkeitsorientierung), indem die gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten anlassbezogen und im Arbeitskontext gestärkt werden.

Bei der Auswahl unserer Lösungen orientieren wir uns am Leitfaden Prävention zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die Maßnahmen sind insbesondere auf die spezifischen Herausforderungen von Lehrkräften und die Rahmenbedingungen der Organisation ausgerichtet.

3.1 Analyse und Einbettung in Gesamtkonzept

Ausgangspunkt sind die Ergebnisse der Analysen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, Erkenntnisse aus Gesprächen (Interviews) mit Lehrkräften und die Ergebnisse empirischer Studien zur Gesundheit von Lehrkräften. Darüber hinaus evaluieren wir jede durchgeführte Maßnahme und entwickeln auf der Basis dieser Erkenntnisse unsere Produkte weiter. Wir streben außerdem den Austausch zu anonymisierten Fallauswertungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements an.

3.2 Evaluation

Die Verantwortlichen im Gesundheitsförderungsprozess tauschen sich regelmäßig mit Betriebsärzt*innen und den Fachkräften für Arbeitssicherheit des BAD aus, um die spezifische gesundheitliche Situation bzw. die Risiken und Potenziale zu berücksichtigen (Fachaustausch Medizin, Technik, Gesundheitsmanagement). Darüber hinaus gilt es, die Ergebnisse aus den Wirksamkeitskontrollen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu berücksichtigen. Die Maßnahmen selbst werden durch den BAD im Anschluss sowohl auf der Reaktionsebene (z. B. Zufriedenheit mit der Maßnahme, Feedback und Feedbackbogen) als auch auf der Lernebene (z. B. im Transfer: wichtige Lernerfahrungen) evaluiert.

3.3 Ergänzungsverhältnis betriebliche Gesundheitsförderung und gesetzlicher Arbeitsschutz

Durch die Beteiligung und enge Verzahnung der Mitarbeitenden des BAD Gesundheitsmanagement und der BAD Betriebsärzt*innen sowie der BAD Fachkräfte für Arbeitssicherheit, stellen wir das Ergänzungsverhältnis von betrieblicher Gesundheitsförderung zu den arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers sicher.

3.4 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Durch regelmäßige Feedbackschleifen und Retrospektiven sichern wir agil die Qualität unserer Beratungsprozesse und Maßnahmen. Auf dieser Basis werden unsere Maßnahmen weiter geschärft und entwickelt. Auch die Referentinnen und Referenten werden am Bedarf weiterentwickelt (Kollegiale Fachberatung, Aus- und Fortbildungen).

3.5 Partizipation

Die Teilnehmenden an unseren Maßnahmen bekommen darüber hinaus die Möglichkeit, sich einzubringen und mitzugestalten. Eine hohe Partizipation und Interaktivität ist für uns ein Erfolgsfaktor.

3.6 Selbstbestimmung, Hilfe zur Selbsthilfe und Kompetenzorientierung

Neben der Orientierung am Bedarf berücksichtigen wir die Prinzipien der Ottawa-Charta der WHO (1986), wonach wir den Teilnehmenden an unseren Maßnahmen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen. Wir fördern die Kompetenzen der Teilnehmenden, indem wir Ihnen Tools und Methoden an die Hand geben, mit denen sie ihr erworbenes Wissen und Können in berufsspezifischen Handlungssituationen selbstständig und situationsangemessen anwenden können.

Unsere Maßnahmen werden durch ausgebildete Personen durchgeführt. Sie verfügen über eine auf das Präventionsprinzip bezogene themenspezifische Qualifikation.

Unsere Mitarbeitenden haben einen staatlich anerkannten Berufs- und Studienabschluss mit Kenntnissen und Fähigkeiten in Public Health und der betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Pädagogik, Psychologie, Sportwissenschaft). In der Individualberatung verfügen unsere Expert*innen über eine Ausbildung zur systemischen Beratung.

Insbesondere in der Beratung zur Organisationsentwicklung und Organisationsberatung sowie im Prozess- und Projektmanagement verfügen unsere eingesetzten Referent*innen über die entsprechende Expertise und Qualifikationen in der systemischen Organisationsberatung.

Unsere eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über eine mindestens 2- jährige Beratungspraxis in der Gesundheitsförderung und der Umsetzung in entsprechenden Settings. Darüber hinaus sichern wir unsere Qualität durch ausführliche Einarbeitungen mit Hospitationen, Produktschulungen und regelmäßige Fortbildungen.

Im Sinne des § 20b SGB V orientieren sich grundsätzlich alle anvisierten Aktivitäten am betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess und stellen einen ganzheitlichen und passgenauen Ansatz sicher. Folgende Schwerpunktsetzung/Inhalte sind Bestandteil des gemeinsamen Agierens: 

  • niederschwelliger Ansatz zur Befähigung der Einrichtungen zur Umsetzung eines BGM
  • Berücksichtigung des IST-Stands als Ausgangsvoraussetzung für ein passgenaues und bedarfsbezogenes BGF-Vorgehen (Bedarfsanalyse, Maßnahmenableitung/-umsetzung, Evaluation)
  • Berücksichtigung von Evaluationen bei der Entwicklung unserer Konzepte
  • Berücksichtigung empirischer Studien bei der Entwicklung unserer Konzepte
  • Verknüpfung von Verhaltens- und Verhältnisprävention

Unsere entwickelten Maßnahmen orientieren sich am Leitfaden Prävention aus dem Jahr 2018 und setzen auf mehreren Ebenen an:

Organisationale Beratung und Prozessorientierung: 

  • Prozessberatung: Unterstützung bei der Implementierung eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
  • Qualifizierung/Fortbildung von BGM-Koordinator*innen/ Multiplikator*innen in den Einrichtungen
  • Moderation von Sitzungen des BGM-Steuerungsgremiums, Gesundheitszirkeln oder ähnlichen Gremien  Analyseleistungen zur Bedarfsermittlung
  • Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen (Beispiele: gesundheitsgerechte Führung, gesundheitsgerechte Verpflegung im Schichtdienst, verhältnisbezogene Suchtprävention)

Tätigkeitsbezogene Beratung: 

  • Beratung zu einem gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil (Beispiel: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, Umgang mit Belastungen) 
  • Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Gesundheit im Kontext der Arbeitstätigkeit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Familie
  • Dokumentation, Qualitätssicherung und Evaluation: Bewertung der gesundheitsfördernden Strukturen, Prozesse und Ergebnisse

Es wurden in erster Linie Maßnahmen ausgewählt, welche die Selbstregulationskompetenz der pädagogischen Fachkräfte fördern. Die Stärkung der persönlichen Kompetenzen zur Gestaltung der eigenen Gesundheit und der Gestaltung der Bedingungen dazu steht damit in bester Tradition der Ottawa Charta der WHO (1986) zur Betrieblichen Gesundheitsförderung: Beschäftigte sollen durch Kompetenzerweiterung in Hinsicht auf gesundheitsförderliche Aspekte in der Arbeit weiter qualifiziert werden.

Aus den Überlegungen zur Bewältigung der vielseitigen Herausforderungen von Lehrkräften und Pädagog*innen lassen sich die folgenden Maßnahmen zur verbesserten Arbeitsfähigkeit, mehr Arbeitszufriedenheit und der Gesundheit für Lehrpersonal ableiten. Unsere Maßnahmen zur organisationalen Beratung und Prozessorientierung, beinhalten Maßnahmen, die dabei unterstützen, Strukturen aufzubauen bzw. dabei helfen, vorhandene Strukturen und Ressourcen besser zu nutzen.

Unser Workshops zum gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil verfolgen das Ziel, negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen beruflichen Belastungen sowie persönlichen Risiken bzw. Risikoverhaltensweisen zu vermeiden oder zu reduzieren. Sie beinhalten sowohl verhaltens- als auch verhältnisbezogene Inter¬ventionen und Gestaltungsmöglichkeiten mit einem besonderen Bezug zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsstils.

Unsere Maßnahmen erfüllen die Kriterien, nachdem Arbeitgeberleistungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, steuerbefreit sind. Diese zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachten Leistungen sind bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nummer 34 EStG) (abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html)

Für unsere angebotenen Maßnahmen gelten höchste Qualitätsstandards. Sie erfüllen im Hinblick auf Qualität, Zweck, Ziel und Zertifizierung die Voraussetzungen der §§ 20, 20a, 20b und 20c SGB V.

Insbesondere erfüllen unsere Maßnahmen die Kriterien zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 3 Nummer 34 EStG.

Losgelöst von der Regelung des § 3 Nummer 34 EStG sind unsere passgenauen und tätigkeitsorientierten Maßnahmen zur Lehrergesundheit Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung und kein Arbeitslohn.


Präsenzformate

Für Vor-Ort-Veranstaltungen können die im Schaukasten unten abgebildeten Formate gewählt werden. Workshops sind als einzelne Workshop-Module konzipiert, die innerhalb desselben Themenbereichs gut miteinander kombiniert werden können.


Eine nähere Beschreibung der einzelnen Maßnahmen finden Sie in unserer Broschüre:

Gesundheitsmanagement für Schulen in Baden-Württemberg



Virtuelle Formate

Analog zu den Präsenzangeboten können Sie auch individuelle Maßnahmen für Ihr Kollegium bei der zuständigen Regionalstelle des ZSL beantragen.

Nähere Informationen zu unserem Angebot finden Sie in unserer Broschüre - Digitales Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte und Beschäftigte der Schulen in Baden Württemberg

Hinweis: Für ergänzende Fragen, die nicht über unsere FAQ beantwortet werden, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.