FAQs für Vor-Ort-Veranstaltungen (nur Schulen)
- Antragsstellung
Wenn Sie an Ihrer Schule eine Veranstaltung zur Gesundheitsförderung durchführen und dabei Angebote des BAD nutzen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst immer an die zuständige ZSL-Regionalstelle. Dort stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, die Sie bei der Planung, Antragstellung und Organisation beraten und unterstützen. Von diesen erhalten Sie auch alle notwendigen Unterlagen für die Antragstellung.
Kontaktdaten der Ansprechpersonen:
Regionalstelle Stuttgart: Katja Kohler (Katja.Kohlerzsl-rs-s.kv.bwl.de)
Regionalstelle Schwäbisch Gmünd: Melanie Knoll (Melanie.Knollzsl-rs-gd.kv.bwl.de)
Regionalstelle Karlsruhe: Manuela Schwiebert (Manuela.Schwiebertzsl-rska.de)
Regionalstelle Mannheim: Tanja Neuthinger-Gärtner (Tanja.Neuthinger-Gaertnerzsl-rsma.de)
Regionalstelle Freiburg: Stefanie Prinz (Stefanie.Prinzzsl-rs-fr.kv.bwl.de)
Regionalstelle Tübingen: Thomas Friedrich (Thomas.Friedrichzsl-rstue.de)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der ZSL-Regionalstellen. - BAD-Terminkoordination nimmt Kontakt auf mit Schule/Dienststelle zur Terminvereinbarung für die gewünschte/n Veranstaltung/en und veranlasst fachliche Auftragsklärung durch Referent/in mit der Schule
- Fachliche Auftragsklärung durch BAD
- BAD-Referent/in nimmt Kontakt auf mit Schule/Dienststelle zur fachlichen Auftragsklärung für die beabsichtigte/n Veranstaltung/en
- Information zur Ausrichtung der Module
- Welches Ziel wird mit dem gewählten WS verfolgt?
- Was hat zur Entscheidung für das gewählte Thema beigetragen?
- Sonstige Aspekte
- Benötigte Raumausstattung, Veranstaltungsdauer / zeitliche Gestaltung, max. Teilnehmerzahl
- Hinweise zur Weiterleitung der erhaltenen Informationen an das Kollegium und die Schulleitung
- Die Schule erhält im Nachgang eine zusammenfassende E-Mail.
Die gewünschten Maßnahmen können durch die Schulleitung bei der zuständigen Regionalstelle des ZSL beantragt werden. Es ist ausschließlich das Bewilligungsformular der jeweiligen Regionalstelle zu verwenden.
Die Regionalstellen informieren alle Schulen über die Zeitpunkte zur Mittelbewilligung. In der Regel gibt es zwei Termine pro Kalenderjahr:
- ca. Juni für Veranstaltungen nach den Sommerferien bis Weihnachten
- ca. November für Veranstaltungen ab Januar bis zu den Sommerferien
Bewilligung erfolgt durch die zuständige Regionalstelle des ZSLs.
Bewilligte Maßnahmen müssen in dem Haushaltsjahr durchgeführt und abgerechnet werden, für welches die Mittel bewilligt wurden.
Die Restfinanzierung muss von Schule sichergestellt werden und kann aus schuleigenen Mitteln oder Fördergeldern erfolgen. In diesem Falle wird der fehlende Restbetrag der Schule direkt in Rechnung gestellt.
Ja, sofern die gewünschte Maßnahme dem bewilligten Budgetrahmen entspricht. Dies kann bei der Terminkoordination oder bei der fachlichen Auftragsklärung mit unseren Beratern besprochen werden.
Die Rechnung wird direkt durch die BAD der zuständigen und bewilligenden Regionalstelle des ZSLs zur Begleichung zugestellt. Eine Ausnahme ist in Punkt 5. aufgeführt.
Aus didaktischen Gründen sind unsere Workshops auf eine Teilnehmerzahl von maximal 15 Personen begrenzt.
Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten und hat dies die BAD nicht zu vertreten, so kann sie bei Absagen von weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% und bei Absagen von weniger als drei Tage vor dem vereinbarten Termin 100% der vereinbarten Vergütung für entstandene Ausfallzeiten in Rechnung stellen. Bitte setzen Sie sich bei erkennbaren Umsetzungsproblemen mit bereits fest vereinbarten Terminen frühzeitig und ausschließlich mit der regional zuständigen BAD-Terminkoordination in Verbindung (gesundheitsmanagement-schule-bw(at)bad-gmbh.de), damit die eingeplanten Referenten anderweitig disponieren können.
Kontakt
Hinweis: Für ergänzende Fragen, die nicht über unsere FAQ’s beantwortet werden, nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.
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