Ein Mann mit Brille sitzt am Tisch

ASA-Sitzung

Die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen (ASA) nach der Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement erfolgt an Beruflichen Schulen, Gymnasien, Aufbaugymnasien mit Heim, SBBZ mit Internat sowie an Schulen besonderer Art und Schulen mit einen Verbund von Schularten sowie an den Dienststellen im außerschulischen Bereich, sofern an der Schule / der Dienststelle ein örtlicher Personalrat besteht. Es ist Aufgabe der jeweiligen Schul-/Dienststellenleitung, ein ASA-Gremium einzurichten. Für die Schulen im GHWRGS-Bereich einschließlich der Schulkindergärten wird der Arbeitsschutzausschuss am Staatlichen Schulamt eingerichtet. Terminvereinbarungen für Gesundheitszirkel und Arbeitskreise erfolgen über das Kontaktformular Sicherheitstechnik oder Arbeitsmedizin.

Ein Gruppe Menschen sitzt am Tisch, ein Mann zeigt auf ein Flipchart

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Schulleiter/in bzw. Dienststellenleiter/in oder Stellvertreter/in (Vorsitz)
  • zwei (soweit vorhanden) vom örtlichen Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder
  • Sicherheitsbeauftragte/r, an Schulen Sicherheitsbeauftragte/r für den inneren Schulbereich
  • Betriebsarzt/ärztin
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen an einer Sitzung des Arbeitsschutzausschusses je Schuljahr bzw. je Kalenderjahr teil. Die Teilnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit an weiteren Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses im Schuljahr bzw. je Kalenderjahr erfolgt bei Bedarf oder auf Antrag des Örtlichen Personalrates.

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die Beauftragte für Chancengleichheit haben das Recht an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Bei Bedarf können noch weitere Experten und Beauftragte eingeladen werden. Details dazu können Sie der Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement entnehmen.

Viele Hände reichen verschiedene Puzzlestücke über einen Tisch

Bei Bedarf können an den Schulen zusätzlich die/der Sicherheitsbeauftragte für den äußeren Schulbereich an den Sitzungen teilnehmen. Sofern erforderlich, können auch Vertreter der zuständigen Schulaufsicht, des Unfallversicherungsträgers oder weitere Fachleute zu den Sitzungen hinzugezogen werden.

Der Arbeitsschutzausschuss als Beratungsgremium hat die Aufgabe, gemeinsam Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erörtern und bei der Maßnahmenfindung zu unterstützen.

Weitere Festlegungen sind enthalten in der „Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement“ vom 21.07.2017.

Kontaktformular zur Terminvereinbarung einer ASA-Sitzung:

Die Terminvereinbarung kann ausschließlich über die Schul-/Dienststellenleitung erfolgen.

Zur Terminvereinbarung für einen Gesundheitszirkel oder einen Arbeitskreis bitte das Kontaktformular Sicherheitstechnik oder Arbeitsmedizin verwenden!

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns auf elektronischem Weg keine unverschlüsselten vertraulichen Informationen oder medizinischen Unterlagen wie Atteste oder Laborbefunde! Bei Bedarf vereinbaren wir einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. verschlüsselte E-Mail, Telefon, Fax, Postweg) sowohl für Ihren als auch unseren Kommunikationsanlass.

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