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Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin beinhaltet als präventivmedizinisches Fachgebiet die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheit andererseits. Sie unterstützt die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung.

Für die arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrkräfte und Landesbediensteten sind die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte der BAD im Rahmen der Kooperation mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg mit folgenden allgemeinen Aufgaben beauftragt:

  • Beratung der Schulleitung, Lehrkräfte und der Landesbediensteten zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei der Unfallverhütung, bei der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen, bei der Umsetzung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsorganisation, bei der Umsetzung zur Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie der Auswahl und der Erprobung persönlicher Schutzausrüstung
  • Untersuchung und Beratung der Beschäftigten in Bezug auf ihre Arbeit, Erfassung der Untersuchungsergebnisse und deren Auswertung
  • Begehung der Arbeitsplätze und Beobachtung von Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) unter Einbringung arbeitsmedizinischer Kompetenz
Blutdruckmessung in der Arbeitsmedizin

Praktische Tätigkeiten der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Schulbereich und außerschulischen Bereich sind beispielsweise:

  • Klassische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Ergonomie, Hygiene und persönlichen Schutzausrüstung
  • Anlassbezogene arbeitsmedizinische Beratung bei Fragen beispielsweise zu Gefahrstoffen oder Infektionsgefahren
  • Durchführung von Vorsorgen laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung ArbMedVV (hierzu gibt es einen speziellen themenbezogenen Informationsbereich im Portal)
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) gemäß Rahmendienstvereinbarung (hierzu gibt es einen speziellen themenbezogenen Informationsbereich im Portal)
  • Mutterschutzberatungen und Mutterschutzuntersuchungen (hierzu gibt es einen speziellen themenbezogenen Informationsbereich im Portal)
  • Auf Veranlassung der Schulaufsichtsbehörden werden Beurteilungen hinsichtlich spezieller Arbeitsmittel, gutachterliche Stellungnahmen zu anlassbezogenen Themen, Wiedereingliederungen der angestellte Lehrkräfte und Teilnahmen an Dienstgesprächen durchgeführt

Doktor und Patient reichen sich die Hände

Bitte Nutzen Sie bei allgemeinen Beratungswünschen das Kontaktformular. Wenn Sie eine betriebsärztliche Beratung oder Unterstützung wünschen, können Sie sich ebenfalls über das nachfolgende Kontaktformular an die Fachkoordination Arbeitsmedizin wenden.
Hinweis: Wir bitten Sie allerdings bei Nutzung des Kontaktformulars auf eine individuelle Darlegung Ihrer gesundheitlichen Situation abzusehen.
In diesem Fall, nimmt ein Facharzt oder eine Fachärztin für Arbeitsmedizin Ihre Anfrage entgegen und sie werden entsprechend angesprochen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht wie alle Angehörigen dieses Berufsstandes. Abhängig von Ihrem Anliegen kann der Kontakt zu dem für Ihren Schul-/Dienstort zuständigen Betriebsarzt oder einem weiteren BAD-Fachexperten hergestellt werden, wenn Sie dazu Ihr Einverständnis erteilt haben.

Kontaktformular für individuelle betriebsärztliche Beratung:

(Schwangere Lehrerinnen und Beschäftigte bitten wir Ihre Anfragen und Terminwünsche zur Mutterschutzvorsorge unter dem Formular Mutterschutz zu stellen)

Dieses Formular wird an die Fachkoordination Arbeitsmedizin gesendet und kann dem für Ihren Schul-/ Dienstort zuständigen Betriebsarzt bzw. weiteren BAD-Fachexperten unter Wahrung der Schweigepflicht zugeleitet werden, sofern Sie Ihr Einverständnis erteilt haben.

Bitte informieren Sie uns über den Kontakt Kundenkoordination, falls Ihre Schule/Dienststelle nicht aufgeführt ist.

Wichtiger Hinweis: Wir bitten Sie allerdings bei Nutzung des Kontaktformulars von einer individuellen Darlegung Ihrer gesundheitlichen Situation abzusehen.

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